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WU Forschungsförderung

In der Forschungsförderungs-Datenbank der Wirtschaftsuniversität Wien finden WU-ForscherInnen relevante Informationen zu mehr als 200 Förderungsmöglichkeiten (Projektförderungen, Preise, Stipendien, Auslandsaufenthalte,..).

Informationen sind hauptsächlich in Deutsch verfügbar

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Alle Förderungsmöglichkeiten

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WU International Research Fellow (WU IRF)

Ziel
English Version: WU International Research Fellow

Finanziell unterstützt werden Arbeitsaufenthalte an internationalen Forschungsinstitutionen zum Zweck der Vernetzung mit Expertinnen und Experten, die der Karriereentwicklung des/der Forschenden dienen.
Für die Zeit des Auslandsaufenthalts werden die Geförderten unter Beibehaltung der Bezüge freigestellt. Nach dem Auslandsaufenthalt ist ein Tätigkeitsbericht zu verfassen. Die zur Verfügung gestellten Mittel sind korrekt abzurechnen.
Betrag
Bitte beachten Sie, dass pro Kalenderjahr nur einmal die Maximalsumme (= EUR 6.000) pro Person gefördert werden kann!

Der Aufenthalt selbst kann (z.B. durch Kombination mit anderen Förderungen) auch einen längeren Zeitraum umfassen, mindestens jedoch eine Woche. Konferenzteilnahmen sind von einer Förderung durch den IRF ausgeschlossen.
Gefördert werden:
  • Reisekosten (Hin- und Rückreise)
  • Aufenthaltskosten (Hotel, Appartement, AirBnB...)
  • ggf. Kosten für Visum, öffentliche Verkehrsmittel etc.
Nicht gefördert werden Kosten für Ersatzpersonal, Kosten der Lebensführung, Druck- und andere Materialkosten etc.

Universitätsgebühren (fees)
Für Besuche an Universitäten, die von Gastforschenden Universitätsgebühren (fees) einfordern, kann die maximale Fördersumme zur Deckung dieser Fees um EUR 2.000 auf EUR 8.000 erhöht werden. Voraussetzung dafür ist, dass es sich bei der Universität um eine international anerkannte Spitzenuniversität handelt. Die Entscheidung darüber wird von der/dem Vizerektor/in für Forschung getroffen. Bitte beachten Sie, dass für die Einreichung ein Nachweis der Gebührenhöhe von der Universität notwendig ist und die zusätzlichen EUR 2.000 nur für derartige Gebühren verwendet werden dürfen.

Wenn Sie Betreuungspflichten haben, gibt es die Möglichkeit zusätzlich den WU Zuschuss für Betreuungskosten bei Reisen zu beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Prae Doc und Post Doc Mitarbeiter*innen der WU und Forschende der WU (aufrechtes Dienstverhältnis zur WU), die vor Kurzem ihre Habilitation beendet haben. Auch drittmittelfinanzierte Mitarbeiter*innen sind unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt diese Mobilitätsförderung zu beantragen. (Mindestvoraussetzungen: Zustimmung der Projektleitung bzw. des/der Dienstvorgesetzten und längerfristige Forschungstätigkeit an der WU vor Beantragung). Wir bitten drittmittelfinanziertes Personal sich vor der Antragstellung im Forschungsservice beraten zu lassen!

Im Zuge von Engage.eu Aktivitäten kann diese Förderung auch von Professor*innen und Senior Researchers (zB. ao. Professor*innen) in Anspruch genommen werden. Aufrechtes Dienstverhältnis zur WU ist Voraussetzung.

Hinweis: Bei Mittelknappheit und vergleichbarer Qualität werden Antragsteller/innen, die noch keine Förderung erhalten haben, bevorzugt. Eine Antragstellung während der Elternkarenz ist unter bestimmten Bedingungen möglich - wir bitten um vorherige Kontaktaufnahme.
Ansuchen
Vizerektor/in für Forschung,
c/o Forschungsservice
Entscheid
Die Auswahl durch die*den Vizerektor*in für Forschung beruht auf den angeführten Entscheidungskriterien:

  • Angestrebter Output: Welche Ziele verfolgt der Aufenthalt? Sind diese Ziele im Hinblick auf die Karrierestufe der antragstellenden Person und bezogen auf die Aufenthaltsdauer verhältnismäßig?
  • Wissenschaftliches Netzwerk: Sind die Aufenthaltsdauer und die geplanten Aktivitäten geeignet, um das internationale wissenschaftliche Netzwerk der antragstellenden Person signifikant auszubauen?
  • Kosten- und Zeitplan: Stehen Kosten und Dauer des Aufenthalts in Einklang mit dem angestrebten Output?
  • Qualität der Empfehlungs/Einladungsschreiben: Sind diese aussagekräftig und in Einklang mit den gesetzten Zielen?
  • Bisheriger Karriereverlauf/Publication Record: Ist die Publikationsliste dem akademischen Alter entsprechend? Wurden bereits ähnliche Aufenthalte gefördert? (Bisher bezogene interne Mobilitätsförderungen sind kein Ablehnungsgrund, die Anzahl solcher vergangenen Förderungen wird aber in die Entscheidung miteinbezogen)
Frist
Die Einreichung ist laufend möglich. Bitte planen Sie eine Entscheidungsdauer von mind. 3 - 6 Wochen ein!
Wichtig: Eine Beantragung ist ausschließlich VOR Antritt der Reise möglich. Sollten Kosten vorab anfallen, so ist das Risiko selbst zu tragen.
Information
Ansprechpartnerin: Ruth Heuberger, DW 5108, E-Mail: ruth.heuberger@wu.ac.at

Antragsform
Online-Einreichung

Erforderliche Unterlagen:
  • Motivationsschreiben
  • Einverständniserklärung des/der Vorgesetzten (direkte Dienstvorgesetzte)
  • Arbeits- und Besuchsplan
  • Kostenplan
  • Einladungsschreiben der gewünschten (Partner-)Universität

Für die Bewertung des Antrags wird u.a. eine PURE-Abfrage des Lebenslaufs und der Publikationen durchgeführt. Es empfiehlt sich daher, die PURE-Einträge aktuell zu halten! Bitte achten Sie bei der Ausarbeitung Ihres Arbeitsplanes darauf, dass Sie bereits konkrete Daten für Ihren Aufenthalt sowie eine Gesamtaufenthaltsdauer in Tagen angeben!
Fördergegenstand
  • Reisekosten
  • WU-interne Förderungen
Geändert am
20.08.2024

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