WU Forschungsförderung
In der Forschungsförderungs-Datenbank der Wirtschaftsuniversität Wien finden WU-ForscherInnen relevante Informationen zu mehr als 200 Förderungsmöglichkeiten (Projektförderungen, Preise, Stipendien, Auslandsaufenthalte,..).
Informationen sind hauptsächlich in Deutsch verfügbar
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Forschungsverträge Post-doc
- Ziel
- English Version: Post doc research contract
Post-doc Forschungsverträge sollen hervorragende promovierte Wissenschaftler*innen der WU in ihren Forschungsleistungen unterstützen.
Sie schaffen Forschungsfreiräume und stellen somit eine Art „Sabbatical“ oder Freisemester dar.
Der Forschungsvertrag kann für maximale 6 Monate beantragt werden, wobei auch kürzere Förderperioden möglich sind.
Ziel ist es, durch Lehrentlastung promovierten WU-Forscher*innen mehr Zeit für ihre Forschung einzuräumen und ihre Vernetzung in der internationalen Community zu fördern.
Im Vordergrund steht die Entwicklung der wissenschaftlichen Karriere des*der Fördernehmer*in. Forschungsverträge beinhalten eine Finanzierung von Lehrersatz und (wenn notwendig und begründet) den Ersatz der Planstelle an der Organisationseinheit sowie Reise- und Aufenthaltskosten. In der Regel wird aus dem Forschungsvertrag ein Aufenthalt an einer zum Forschungsschwerpunkt passenden ausländischen Forschungsstätte finanziert. - Rahmen
- Sparsam kalkulierte Anträge haben eine bessere Chance, bewilligt zu werden.
- Betrag
- Die Forschungsverträge bedeuten für den*die Antragsteller*in eine Freistellung unter Beibehaltung der Bezüge. Ein Forschungsvertrag kann maximal für die Dauer von 6 Monaten beantragt werden. Eine kürzere Dauer als 6 Monate ist selbstverständlich möglich.
- Der Forschungsvertrag impliziert eine Zielvereinbarung mit dem Vizerektorat für Forschung. Forschungsverträge sollen das Versprechen einer erfolgreichen Vernetzung beinhalten und haben üblicherweise die Erarbeitung von Publikationen im betreffenden Zeitraum als Hauptziel. Nach Ablauf des Forschungsvertrags ist der*die Forscher*in in Anwendung der WU-internen Zielvereinbarungen berichtspflichtig.
- Im Rahmen der Post-doc Forschungsverträge wird Lehrersatz und (wenn notwendig und begründet) der Ersatz der Planstelle für die akademische Einheit sowie Reise- und Aufenthaltskosten finanziert.
- Maximale Höhe der Förderung: Für den Zeitraum des Forschungsvertrags wird max. 1 Post-doc Stelle (inkl. 4 Semesterstunden Lehre) oder Äquivalent finanziert. Ein etwaiger Ersatz der Person an der Organisationseinheit, der über den Ersatz der Lehre hinausgeht, ist im Antrag detailliert zu beschreiben und zu begründen.
- Zusätzlich stehen maximal €10.000,- für Reise- und Aufenthaltskosten zur Verfügung. Es können damit auch die Reisekosten (Hin- und Rückreise) von Familienangehörigen (Ehegatt*innen oder Lebensgefährt*innen, minderjährige Kinder), die den/die WU-Angehörige*n beim Auslandsaufenthalt begleiten, abgedeckt werden.
- Bezüglich Fahrt- und Aufenthaltskosten gelten die Obergrenzen aus der „Betriebsvereinbarung über die Voraussetzungen sowie Höhe der Abgeltungen für Dienstreisen gem. §4 Z 19 iVm. § 62 Abs. 3 Uni-KV („Dienstreise-BV“)(§12 und §13). - Voraussetzungen
- Zielgruppe und Voraussetzungen:
- Abgeschlossenes Doktorat
- Aufrechtes Dienstverhältnis zur WU mit Forschung als Teil der Stellenbeschreibung
- Mindestens 4 Stunden Lehrverpflichtung (bei Vollzeit, bei Teilzeit aliquot) im beantragten Zeitraum
- Bei einer befristeten Anstellung muss das Ende des Forschungsvertrages vor Ende des Arbeitsvertrages liegen. Bei drittmittelfinanziertem wissenschaftlichem Personal ist zudem eine Zustimmung der jeweiligen Projektleitung verpflichtend.
- Ein neuerlicher Antrag kann frühestens 3 Jahre nach Ablauf eines Forschungsvertrags gestellt werden. - Ansuchen
- Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch und in englischer Sprache!
Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das von uns zur Verfügung gestellte Template siehe Online-Einreichung
Deadline für Einreichungen ist der 24.6.2024. Frühester möglicher Starttermin ist der 1.2.2025. - Entscheid
- Abwicklung: Nach Bewilligung des Forschungsvertrags erhält der*die Leiter*in der betroffenen Organisationseinheit einen Budgettopf für Ersatzpersonal und der*die Antragsteller*in einen Budgettopf für Reise- und Aufenthaltskosten. Beide Töpfe stehen maximal drei Monate vor dem Beginn und bis zu sechs Monate nach der Beendigung des Forschungsvertrags zur Verfügung. Während des Forschungsvertrags ist der*die Fördernehmer*in unter Beibehaltung der Bezüge vom Dienst freizustellen.
Entscheidung: Die eingereichten Anträge werden vorab vom Vizerektorat für Lehre und Studierende im Hinblick auf den während der Dauer des Forschungsvertrags geplanten Lehrersatz geprüft. Auf Basis dieser Prüfung und der Stellungnahme des*der Dienstvorgesetzten wird entschieden, ob der beabsichtigte Lehrersatz an der Organisationseinheit des*der Antragsteller*in realistisch und für die Lehre der WU vertretbar ist. Weiters wird die Angemessenheit der Kostenkalkulation durch das Vizerektorat für Forschung geprüft. Nach diesen Prüfungen durchlaufen die Anträge ein Peer-Review-Verfahren beim WWTF, welcher auf Basis der Gutachten Fördervorschläge erteilt. Das Hauptkriterium der Evaluation ist das wissenschaftliche Potential des*der Antragsteller*in und dessen Erweiterung durch das geplante Vorhaben. Die Entscheidung wird unter Berücksichtigung der Gutachten bis maximal Ende 2024 durch das Rektorat getroffen..
Bitte beachten Sie nach Projektbewilligung auch die WU-internen Förderbedingungen! - Auszahlung
- Wenn Sie Betreuungspflichten haben, gibt es die Möglichkeit zusätzlich den WU Zuschuss für Betreuungskosten bei Reisen zu beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Universitätsgebühren (fees)
Für Besuche an Universitäten, die von Gastforschenden Universitätsgebühren (fees) einfordern, kann die maximale Fördersumme für Reise und Aufenthaltskosten zur Deckung dieser Fees um EUR 2.000 auf EUR 12.000 erhöht werden. Voraussetzung dafür ist, dass es sich bei der Universität um eine international anerkannte Spitzenuniversität handelt. Die Entscheidung darüber wird von der Vizerektorin für Forschung und Third Mission getroffen. Bitte beachten Sie, dass für die Einreichung ein Nachweis der Gebührenhöhe von der Universität notwendig ist und die zusätzlichen EUR 2.000 nur für derartige Gebühren verwendet werden dürfen. - Frist
- Deadline für Einreichungen ist der 13.6.2023.
Frühest möglicher Starttermin ist der 1.2.2024. - Information
- Ansprechpartnerin: Ruth Heuberger (DW 5108)
Post-doc Forschungsvertrag 2013: Clemens Appl, Stephan Dickert, Kasper Dziurdz, Katrin Rabitsch
Post-doc Forschungsvertrag 2014: Isabella Hatak, Eva Lienbacher, Thomas Shaw Rankin, Armon Rezai, Sascha Sardadvar, Christine Bauer, Thomas Köllen, Heike Mensi-Klarbach, Jakob Müllner, Andreas Orator, Arthur Posch
Post-doc Forschungsvertrag 2015: keine Vergabe
Post-doc Forschungsvertrag 2016: Laura Noval, Javier Fernández Garcia, Peter Vandor, Matthias Petutschnig, Viviana Asara, Elisabeth Brameshuber
Post-doc Forschungsvertrag 2017: Christof Miska, Irene Monasterolo, Nils Wlömert
Post-doc Forschungsvertrag 2018: Stefan Angel, Daniel Blum, Emanuele Campiglio
Post-doc Forschungsvertrag 2019: Claudio Biscaro, Annalisa Cadonna, Baris Pascal Güntürkün, Klara Zwickl
Forschungsvertrag 2020: Daniel Hausknost, Ali Özkes, Christian Schumacher, Valentin Seidler
Forschungsvertrag 2021: Alyssa Schneebaum, Vera Hemmelmayr, Philipp Fidler, Stefan Edlinger-Bach, Esther Arenas Arroyo
Forschungsvertrag 2022: Simon Sturn, Milda Zilinskaite
Forschungsvertrag 2023: Jelena Cerar, Sophie Guthmuller, Barbara Hartl - Antragsform
- Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das von uns zur Verfügung gestellte Template siehe Online-Einreichung
Weiters sind beizulegen: - CV (max. 2 Seiten), - Publikationsliste mit max. 20 relevanten Publikationen (inkl. max. 5 "High Impact"-Publikationen) - Eine Stellungnahme des/der Dienstvorgesetzten - Ein aussagekräftiger „Invitation Letter“ der Gastforschungsstätte (wird den Gutachter/inne/n vorgelegt und für die Begutachtung herangezogen) - Fördergegenstand
-
- Auslandsaufenthalte
- Personalkosten
- Reisekosten
- WU-interne Förderungen
- Geändert am
- 30.04.2024