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WU Research Grants

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Forschungsverträge

Goal
English Version: Research Contract

Forschungsverträge unterstützen hervorragende Wissenschaftler/innen der WU in ihren Forschungsanstrengungen und entlasten diese von der Lehrtätigkeit. Sie stellen eine Art „Sabbatical“ oder Freisemester dar.
Ziel ist es vor allem, WU-Forscher/innen von der Lehre zu befreien, um ihnen damit mehr Zeit für die Forschung einzuräumen. Um den Anreiz auch für die betroffene akademische Einheit zu erhöhen, beinhalten die Forschungsverträge eine Finanzierung von Ersatzpersonal für den betreffenden Zeitraum.
Ausdrücklich wünschenswert ist ein oder mehrere Aufenthalte an international renommierten Forschungsorganisationen.
Verträge implizieren eine Zielvereinbarung. Forschungsverträge sollen das Versprechen einer oder mehrerer erfolgreicher Publikationen im betreffenden Zeitraum als Fokus haben. Dabei soll es sich um originäre Forschungsarbeiten handeln (keine Herausgabe von Sammelbänden, Lehrbüchern etc.), die zum internationalen Renommee der WU beitragen.
Die Forschungsverträge können für die Dauer von maximal einem Jahr laufen. Die Dotierung beträgt max. 72.000,- Euro. Die Forschungsverträge bedeuten für den/die Antragsteller/in eine Freistellung unter Beibehaltung der Bezüge.
Nach Ablauf des Forschungsvertrags ist der/die Forscher/in in Anwendung der WU-internen Zielvereinbarungen berichtspflichtig. Dabei sind sowohl eine oder mehrere erfolgreiche Publikationen als auch ein Vortrag über die erreichten Ziele vorstellbar. Details sind im Forschungsvertrag zu regeln.
Scope
max. Euro 72.000,00
Amount
Abgedeckt wird die Finanzierung von Ersatzpersonal für die akademische Einheit. Projektkosten werden nicht finanziert, wohingegen eine Abgeltung des Entfalls des Kolleggeldes (bezogen auf den Durchschnitt der letzten drei Semester) sowie Reise- und Aufenthaltskosten im Forschungsvertrag inkludiert sind. Förderhöhe: max. Euro 72.000,00.
Dem/der Antragsteller/in stehen aber während der Laufzeit des Forschungsvertrags alle Förderungen der WU weiterhin offen (z.B. Reisekostenzuschüsse, OeNB-WU-Internationalisierungspreis, Fremdsprachendienstleistungen).

Wenn Sie Betreuungspflichten haben, gibt es die Möglichkeit zusätzlich den WU Zuschuss für Betreuungskosten bei Reisen zu beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Application
Anträge sind ab sofort elektronisch einzureichen: siehe Online-Einreichung
Antragsberechtigt sind „Senior Researcher“ mit aufrechtem Dienstverhältnis zur WU, die Forschung als Teil der Stellenbeschreibung haben. Ein neuerlicher Antrag kann frühestens drei Jahre nach Ablauf eines Forschungsvertrags gestellt werden!
Forschungsverträge können frühestens für das SoSe 2024 beantragt werden. Der Antritt der Reise kann wegen Reiseeinschränkungen und in Abstimmung mit den zuständigen Einheiten verschoben werden.
Bitte beachten Sie nach Projektbewilligung auch die WU-internen Förderbedingungen!
Decision
Die eingereichten Anträge werden vorab vom Vizerektorat für Lehre und Studierende im Hinblick auf den während der Dauer des Forschungsvertrags geplanten Lehrersatz geprüft. Auf Basis dieser Prüfung und der Stellungnahme des/der Dienstvorgesetzten wird entschieden, ob der beabsichtigte Lehrersatz an der Organisationseinheit des/der Antragsteller/in realistisch und für die Lehre der WU vertretbar ist. Weiters wird die Angemessenheit der Kostenkalkulation durch das Vizerektorat für Forschung geprüft.
Nach diesen Prüfungen durchlaufen die Anträge ein Peer-Review-Verfahren beim WWTF, welcher auf Basis der Gutachten Fördervorschläge erteilt. Begutachtungskriterien: Wiss. Track Record (.25); Relevanz der Forschungsfrage (.25); Methodisches Vorgehen (.25); Anschlussfähigkeit von weiteren Drittmittelprojekten (.125); Passform des Vorhabens zur Gastorganisation (.125). Die Entscheidung wird unter Berücksichtigung der Gutachten bis Ende 2023 durch das Rektorat getroffen.
NEU: Bei Mittelknappheit werden Antragsteller/innen, die noch keinen Forschungsvertrag erhalten haben, bevorzugt! Forschungsverträge von Antragsteller/innen, die bereits einen Forschungsvertrag erhielten, können einen weiteren Forschungsvertrag frühestens drei Jahre nach Beendigung des letzten Vertrags beginnen.
Deadline
1 x jährlich; zuletzt: 13. Juni 2023
Information
Ansprechpartnerin:
Frau Ruth Heuberger, DW 5108, E-Mail: ruth.heuberger@wu.ac.at

Forschungsverträge 2006: Dr. Stefan Griller, Dr. Horst Treiblmaier
Forschungsvertrag 2007: Dr. Volker Stix
Forschungsvertrag 2009: Dr. Martin Zagler
Forschungsverträge 2012: Mag.Dr. Erna Nairz-Wirth, Dr. Günther Stahl
Forschungsvertrag 2013: Dr. Clive L. Spash PhD
Forschungsvertrag 2014: Mag.Dr. Bernadette Kamleitner, Michael Müller-Camen, PhD
Forschungsvertrag 2015: Mag.Dr. Michael Meyer
Forschungsvertrag 2018: Univ.Prof. Dr. Ben Greiner
Forschungsvertrag 2019: Univ.Prof. Dr. Phillip C. Nell EMBSc
Forschungsvertrag 2020: Univ.Prof. Dr. Armon Rezai
Forschungsvertrag 2021: Univ.Prof. Dr. Jan Hendrik Fisch; Univ.Prof. Dipl.-Ing.Dr. Sylvia Frühwirth-Schnatter
Forschungsvertrag 2022: Univ.Prof. Dipl.-Kff.Dr. Patricia Klarner
Forschungsvertrag 2023: Univ.Prof. Dr. Ben Greiner; Assoziierter Professor Privatdozent Dr. Jakob Müllner
Origin
Globalbudget
Application form
- Die Einreichung erfolgt ausschließlich in englischer Sprache!
- Zur elektronischen Antragstellung verwenden Sie bitte das von uns zur Verfügung gestellte Template.
- Weiters sind beizulegen:
- CV Template
- Eine Stellungnahme des/der Dienstvorgesetzten
- Aussagekräftige/r „Invitation Letter/s“ der Gastforschungsstätte/n
Grant object
  • Personalkosten
  • Reisekosten
  • WU-interne Förderungen
Last update
30.01.2024

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