WU Research Grants
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Forschungsverträge
- Goal
- English Version: Research Contract
Forschungsverträge unterstützen hervorragende Wissenschaftler*innen der WU in ihren Forschungsleistungen. Sie schaffen Forschungsfreiräume und stellen somit eine Art „Sabbatical“ oder Freisemester dar. Ziel ist die Stärkung exzellenter Forschung, indem WU-Forscher*innen durch Lehrentlastung mehr Zeit für ihre Forschungsaktivitäten ermöglicht wird.
Um den Anreiz auch für die betroffene akademische Einheit zu erhöhen, beinhalten die Forschungsverträge eine Finanzierung von Ersatzpersonal für den betreffenden Zeitraum. Ausdrücklich wünschenswert ist ein oder mehrere Aufenthalte an international renommierten Forschungsorganisationen.
Verträge implizieren eine Zielvereinbarung. Forschungsverträge sollen das Versprechen einer oder mehrerer erfolgreicher Publikationen im betreffenden Zeitraum als Fokus haben. Dabei soll es sich um originäre Forschungsarbeiten handeln (keine Herausgabe von Sammelbänden, Lehrbüchern etc.), die zum internationalen Renommee der WU beitragen.
Die Forschungsverträge können für die Dauer von maximal einem Jahr laufen. Die Dotierung beträgt max. 70.000, - Euro. Die Forschungsverträge bedeuten für den*die Antragsteller*in eine Freistellung unter Beibehaltung der Bezüge.
Nach Ablauf des Forschungsvertrags ist der*die Forscher*in in Anwendung der WU-internen Zielvereinbarungen berichtspflichtig. Dabei sind sowohl eine oder mehrere erfolgreiche Publikationen als auch ein Vortrag über die erreichten Ziele vorstellbar. Details sind im Forschungsvertrag zu regeln. - Scope
- max. Euro 70.000,00
- Amount
- Abgedeckt wird die Finanzierung von Ersatzpersonal für die akademische Einheit (keine Vertretungsprofessur).
Projektkosten werden nicht finanziert, wohingegen eine Abgeltung des Entfalls des Kolleggeldes (bezogen auf den Durchschnitt der letzten drei Semester) sowie Reise- und Aufenthaltskosten im Forschungsvertrag inkludiert sind. Förderhöhe: max. 70.000 Euro (davon max. 40.000 EUR für Reisekosten, der Rest für Lehrersatz).
Antragsteller*innen stehen aber während der Laufzeit des Forschungsvertrags alle Förderungen der WU weiterhin offen (z.B. Reisekostenzuschüsse, OeNB-WU-Internationalisierungspreis).
Wenn Sie Betreuungspflichten haben, gibt es die Möglichkeit zusätzlich den WU Zuschuss für Betreuungskosten bei Reisen zu beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. - Application
- Zielgruppe und Voraussetzungen: Berufene Professor*innen sowie habilitierte Mittelbauangehörige, Aufrechtes Dienstverhältnis zur WU mit Forschung als Teil der Stellenbeschreibung, Mindestens 6 Stunden Lehrverpflichtung (bei Vollzeit, bei Teilzeit aliquot) im beantragten Zeitraum
Ein neuerlicher Antrag kann frühestens 5 Jahre nach Ablauf eines Forschungsvertrags gestellt werden.
Anträge sind ab sofort elektronisch einzureichen: siehe Online-Einreichung
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Bitte beachten Sie nach Projektbewilligung auch die WU-internen Förderbedingungen! - Decision
- Die eingereichten Anträge werden vorab vom Vizerektorat für Lehre und Studierende im Hinblick auf den während der Dauer des Forschungsvertrags geplanten Lehrersatz geprüft. Auf Basis dieser Prüfung und der Stellungnahme des*der Dienstvorgesetzten wird entschieden, ob der beabsichtigte Lehrersatz an der Organisationseinheit realistisch und für die Lehre der WU vertretbar ist. Weiters wird die Angemessenheit der Kostenkalkulation durch das Vizerektorat für Forschung geprüft. Nach diesen Prüfungen durchlaufen die Anträge ein Peer-Review-Verfahren beim WWTF, welcher auf Basis der Gutachten Fördervorschläge erteilt. Das Hauptkriterium der Evaluation ist die Steigerung der wissenschaftlichen Reputation der WU durch die Ergebnisse des Forschungsvertrags. Die Entscheidung wird bis Ende 2024 durch das Rektorat getroffen.
Bei Mittelknappheit werden Antragsteller/innen, die noch keinen Forschungsvertrag erhalten haben, bevorzugt! Forschungsverträge von Antragsteller/innen, die bereits einen Forschungsvertrag erhielten, können einen weiteren Forschungsvertrag frühestens drei Jahre nach Beendigung des letzten Vertrags beginnen. - Deadline
- 1 x jährlich; aktuell: 24. Juni 2024.
- Information
- Ansprechpartnerin:
Frau Ruth Heuberger, DW 5108, E-Mail: ruth.heuberger@wu.ac.at
Forschungsverträge 2006: Dr. Stefan Griller, Dr. Horst Treiblmaier
Forschungsvertrag 2007: Dr. Volker Stix
Forschungsvertrag 2009: Dr. Martin Zagler
Forschungsverträge 2012: Mag.Dr. Erna Nairz-Wirth, Dr. Günther Stahl
Forschungsvertrag 2013: Dr. Clive L. Spash PhD
Forschungsvertrag 2014: Mag.Dr. Bernadette Kamleitner, Michael Müller-Camen, PhD
Forschungsvertrag 2015: Mag.Dr. Michael Meyer
Forschungsvertrag 2018: Univ.Prof. Dr. Ben Greiner
Forschungsvertrag 2019: Univ.Prof. Dr. Phillip C. Nell EMBSc
Forschungsvertrag 2020: Univ.Prof. Dr. Armon Rezai
Forschungsvertrag 2021: Univ.Prof. Dr. Jan Hendrik Fisch; Univ.Prof. Dipl.-Ing.Dr. Sylvia Frühwirth-Schnatter
Forschungsvertrag 2022: Univ.Prof. Dipl.-Kff.Dr. Patricia Klarner
Forschungsvertrag 2023: Univ.Prof. Dr. Ben Greiner; Assoziierter Professor Privatdozent Dr. Jakob Müllner - Origin
- Globalbudget
- Application form
- - Die Einreichung erfolgt ausschließlich in englischer Sprache!
- Zur elektronischen Antragstellung verwenden Sie bitte das von uns zur Verfügung gestellte Template.
- Weiters sind beizulegen:
- CV Template
- Eine Stellungnahme des/der Dienstvorgesetzten
- Aussagekräftige/r „Invitation Letter/s“ der Gastforschungsstätte/n - Grant object
-
- Personalkosten
- Reisekosten
- WU-interne Förderungen
- Last update
- 10.12.2024