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WU Research Grants

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Forschungsverträge Post-doc

Goal
English Version: Post doc research contract

Die Post-doc Forschungsverträge sollen hervorragende promovierte Wissenschaftler/innen der WU in ihren Forschungsanstrengungen unterstützen. Sie stellen eine Art "Sabbatical" dar. Der Forschungsvertrag kann für maximale 6 Monate beantragt werden, wobei auch kürzere Förderperioden möglich sind.
Ziel ist es, promovierte WU-Forscher/innen freizustellen, um ihnen damit mehr Zeit für die Forschung einzuräumen und Ihre Vernetzung in der internationalen Community zu fördern.
Im Vordergrund steht die Entwicklung der wissenschaftlichen Karriere des/der Fördernehmer/in/s. Forschungsverträge beinhalten eine Finanzierung von Lehrersatz und (wenn notwendig und begründet) den Ersatz der Planstelle an der Organisationseinheit sowie Reise- und Aufenthaltskosten. In der Regel wird aus dem Forschungsvertrag ein Aufenthalt an einer zum Forschungsschwerpunkt passenden ausländischen Forschungsstätte finanziert.

Zielgruppe:
- Universitätsassistent/inn/en Post Doc und Habilassistent/inn/en, sowie Mitarbeitende der WU, die Forschung als Teil der Stellenbeschreibung haben und vor kurzem ihre Habilitation erfolgreich abgeschlossen haben.
- Drittmittelfinanziertes wissenschaftliches Personal (Post Doc) ist in bestimmten Fällen ebenfalls anspruchsberechtigt:
- Während der Projektlaufzeit sind, die Zustimmung des/der Projektleiter/in vorausgesetzt, Reise- und Aufenthaltskosten finanzierbar.
- Ein Post-doc Forschungsvertrag inkl. Bezüge kann auch an eine langfristige Projekttätigkeit angeschlossen werden. Es wird in diesen Fällen dringend empfohlen, vor der Antragstellung mit dem Forschungsservice Kontakt aufzunehmen.
Pro Fördernehmer/in können max. zwei Forschungsverträge mit insgesamt max. 12 Monaten vergeben werden.
Scope
Sparsam kalkulierte Anträge haben eine bessere Chance, bewilligt zu werden.
Amount

- Die Forschungsverträge bedeuten für den/die Antragsteller/in eine Freistellung unter Beibehaltung der Bezüge. Ein Forschungsvertrag kann maximal für die Dauer von 6 Monaten beantragt werden. Eine kürzere Dauer als 6 Monate ist selbstverständlich möglich.
- Der Forschungsvertrag impliziert eine Zielvereinbarung mit dem Vizerektorat für Forschung. Forschungsverträge sollen das Versprechen einer erfolgreichen Vernetzung beinhalten und haben üblicherweise die Erarbeitung von Publikationen im betreffenden Zeitraum als Hauptziel.
- Nach Ablauf des Forschungsvertrags ist der/die Forscher/in in Anwendung der WU-internen Zielvereinbarungen berichtspflichtig.
- Im Rahmen der Post-doc Forschungsverträge wird Lehrersatz und (wenn notwendig und begründet) der Ersatz der Planstelle für die akademische Einheit sowie Reise- und Aufenthaltskosten finanziert.
- Maximale Höhe der Förderung: Für den Zeitraum des Forschungsvertrags wird max. 1 Post-doc Stelle (inkl. 4 Semesterstunden Lehre) oder Äquivalent finanziert. Ein etwaiger Ersatz der Person an der Organisationseinheit, der über den Ersatz der Lehre hinausgeht, ist im Antrag detailliert zu beschreiben und zu begründen.
- Zusätzlich stehen maximal Euro 10.000,00 für Reise- und Aufenthaltskosten zur Verfügung. Es können damit auch die Reisekosten (Hin- und Rückreise) von Familienangehörigen (Ehegatt/inn/en oder Lebensgefährt/inn/en, minderjährige Kinder), die den/die WU-Angehörige/n beim Auslandsaufenthalt begleiten, abgedeckt werden.
- Bezüglich Fahrt- und Aufenthaltskosten gelten die Obergrenzen aus der „Betriebsvereinbarung über die Voraussetzungen sowie Höhe der Abgeltungen für Dienstreisen gem. §4 Z 19 iVm. § 62 Abs. 3 Uni-KV („Dienstreise-BV“)(§12 und §13)
Application
Anträge sind ab sofort elektronisch einzureichen: siehe Online-Einreichung
Deadline für Einreichungen ist der 13.6.2023. Frühest möglicher Starttermin ist der 1.2.2024.
Durch den Forschungsvertrag wird für jenes Semester, in dem der Forschungsvertrag in Anspruch genommen wird, eine Lehrbefreiung gewährt. Sollte der Forschungsvertrag eine Semestergrenze (das Wintersemester ist von Oktober bis Februar definiert, das Sommersemester von März bis September) überschreiten, kann das Semester der Lehrbefreiung selbst gewählt werden. Im nicht gewählten Semester besteht in diesem Fall die volle Lehrverpflichtung.
Decision
Die eingereichten Anträge werden vorab vom Vizerektorat für Lehre und Studierende im Hinblick auf den während der Dauer des Forschungsvertrags geplanten Lehrersatz geprüft. Auf Basis dieser Prüfung und der Stellungnahme des/der Dienstvorgesetzten wird entschieden, ob der beabsichtigte Lehrersatz an der Organisationseinheit des/der Antragsteller/in realistisch und für die Lehre der WU vertretbar ist. Weiters wird die Angemessenheit der Kostenkalkulation durch das Vizerektorat für Forschung geprüft.
Nach diesen Prüfungen durchlaufen die Anträge ein Peer-Review-Verfahren beim WWTF, welcher auf Basis der Gutachten Fördervorschläge erteilt. Das Hauptkriterium der Evaluation ist das wissenschaftliche Potential des/der Antragsteller/in und dessen Erweiterung durch das geplante Vorhaben. Die Entscheidung wird unter Berücksichtigung der Gutachten bis maximal Ende 2023 durch das Rektorat getroffen.
Payout
Wenn Sie Betreuungspflichten haben, gibt es die Möglichkeit zusätzlich den WU Zuschuss für Betreuungskosten bei Reisen zu beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.


NEU: Universitätsgebühren (fees): Für Besuche an Universitäten, die von Gastforschenden Universitätsgebühren (fees) einfordern, kann die maximale Fördersumme für Reise und Aufenthaltskosten zur Deckung dieser Fees um EUR 2.000 auf EUR 12.000 erhöht werden. Voraussetzung dafür ist, dass es sich bei der Universität um eine international anerkannte Spitzenuniversität handelt. Die Entscheidung darüber wird von der/dem Vizerektor/in für Forschung getroffen. Bitte beachten Sie, dass für die Einreichung ein Nachweis der Gebührenhöhe von der Universität notwendig ist und die zusätzlichen EUR 2.000 nur für derartige Gebühren verwendet werden dürfen.
Deadline
Deadline für Einreichungen ist der 13.6.2023.
Frühest möglicher Starttermin ist der 1.2.2024.
Information
Ansprechpartnerin: Ruth Heuberger (DW 5108)

Post-doc Forschungsvertrag 2013: Clemens Appl, Stephan Dickert, Kasper Dziurdz, Katrin Rabitsch
Post-doc Forschungsvertrag 2014: Isabella Hatak, Eva Lienbacher, Thomas Shaw Rankin, Armon Rezai, Sascha Sardadvar, Christine Bauer, Thomas Köllen, Heike Mensi-Klarbach, Jakob Müllner, Andreas Orator, Arthur Posch
Post-doc Forschungsvertrag 2015: keine Vergabe
Post-doc Forschungsvertrag 2016: Laura Noval, Javier Fernández Garcia, Peter Vandor, Matthias Petutschnig, Viviana Asara, Elisabeth Brameshuber
Post-doc Forschungsvertrag 2017: Christof Miska, Irene Monasterolo, Nils Wlömert
Post-doc Forschungsvertrag 2018: Stefan Angel, Daniel Blum, Emanuele Campiglio
Post-doc Forschungsvertrag 2019: Claudio Biscaro, Annalisa Cadonna, Baris Pascal Güntürkün, Klara Zwickl
Forschungsvertrag 2020: Daniel Hausknost, Ali Özkes, Christian Schumacher, Valentin Seidler
Forschungsvertrag 2021: Alyssa Schneebaum, Vera Hemmelmayr, Philipp Fidler, Stefan Edlinger-Bach, Esther Arenas Arroyo
Forschungsvertrag 2022: Simon Sturn, Milda Zilinskaite
Forschungsvertrag 2023: Jelena Cerar, Sophie Guthmuller, Barbara Hartl
Application form
  • Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch und in englischer Sprache! Online-Einreichung
    Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das von uns zur Verfügung gestellte Template
  • Weiters sind beizulegen:
  • - CV (max. 2 Seiten)
    - Publikationsliste mit max. 20 relevanten Publikationen (inkl. max. 5 "High Impact"-Publikationen)
    - Eine Stellungnahme des/der Dienstvorgesetzten
    - Ein aussagekräftiger „Invitation Letter“ der Gastforschungsstätte (wird den Gutachter/innen vorgelegt und für die Begutachtung herangezogen)
Grant object
  • Auslandsaufenthalte
  • Personalkosten
  • Reisekosten
  • WU-interne Förderungen
Last update
23.01.2024

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