Laut Wissensbilanzverordnung (WBV 2010) sind die Universitäten ab 2012 verpflichtet, die in der Wissensbilanz
(Kennzahl 3.B.1) berücksichtigten Publikationen derart zu dokumentieren, dass die bibliografischen Nachweise der
Publikationen nach Berichtsjahr der Wissensbilanz, Typus der Publikation und Wissenschaftszweig öffentlich
abgerufen werden können.
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