TY - GEN TI - Bilanzierung von latenten Steuern im Jahres- und Konzernabschluss nach dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 AB - Die Bilanzierung von latenten Steuern erfuhr mit dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) einen konzeptionellen Wechsel vom GuV-orientierten Konzept hin zum bilanzorientierten Konzept, mit dem in der Lehre, Literatur und Praxis zahlreiche Fragestellungen einhergingen. Bestehen zwischen den unternehmens- und steuerrechtlichen Wertansätzen temporäre Differenzen, ist bei einer sich daraus insgesamt ergebenden Steuerbelastung diese als Rückstellung in der Bilanz anzusetzen. Sollte sich aus der Gesamtdifferenzenbetrachtung eine Steuerentlastung ergeben, besteht für mittelgroße und große Gesellschaften eine Aktivierungspflicht und für kleine Gesellschaften ein Aktivierungswahlrecht. Neu geregelt wurde das Aktivierungswahlrecht für künftige steuerliche Ansprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen. Die Ansatzpflicht wird durch drei Ausnahmen durchbrochen. Die erste Ausnahme betrifft temporäre Differenzen aus dem Erstansatz eines Geschäfts(Firmen)werts. Die zweite Ausnahme umfasst Umgründungen iSd § 202 Abs 2 UGB und Übernahmen iSd § 203 Abs 5 UGB. Die dritte Ausnahme bezieht sich auf Anteile an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen iSd § 262 Abs 1 UGB. Bisher in der Literatur noch nicht aufgezeigte oder noch nicht abschließend geklärte Problemstellungen bei der Ermittlung der Steuerabgrenzung iZm Anteilen an Personengesellschaften, ausländischen Betriebsstätten und Privatstiftungen werden adressiert und gelöst. AF - defensio dissertationis PP - Wien PY - 2021-03-02 AU - Höltschl, Elisabeth ER -