WU Forschungsförderung
In der Forschungsförderungs-Datenbank der Wirtschaftsuniversität Wien finden WU-ForscherInnen relevante Informationen zu mehr als 200 Förderungsmöglichkeiten (Projektförderungen, Preise, Stipendien, Auslandsaufenthalte,..).
Informationen sind hauptsächlich in Deutsch verfügbar
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Preise für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark
- Ziel
- Die Preise für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark sollen außergewöhnliche steirische Leistungen in der Forschung würdigen, sowohl anerkannten wie auch jungen Wissenschafterinnen und Wissenschaftern sichtbare Anerkennung verschaffen sowie die steirische Forschungslandschaft zu Höchstleistungen motivieren. Die Preise werden jährlich in den folgenden drei Kategorien (Forschungspreis, Förderungspreis, Erzherzog-Johann-Spinoff-Preis) ausgeschrieben und verliehen. Der Forschungspreis und der Erzherzog-Johann-Spinoff-Preis können pro Jahr an je eine Person bzw. Spinoff-Einrichtung, der Förderungspreis an bis zu drei Personen vergeben werden. Die Preise können nicht geteilt werden. Falls keine oder zu wenige auszeichnungswürdige Einreichungen vorliegen, ist von der Verleihung des jeweiligen Preises abzusehen. Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung besteht nicht.
- Betrag
- Forschungspreis des Landes Steiermark - Hauptpreis: 12.000,00 Euro
Förderungspreis für Wissenschaft und Forschung: 5.000,00 Euro (gesamt: max. 15.000,00 Euro)
Erzherzog-Johann-Spinoff-Preis: 10.000,00 Euro - Voraussetzungen
- siehe Preise für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark
Bewerberinnen und Bewerber um die Preise für Wissenschaft und Forschung (Forschungspreis, Förderungspreis, Erzherzog-Johann-Spinoff-Preis) müssen die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen und eines der folgenden Kriterien erfüllen:
a. im Land Steiermark geboren sein
b. im Land Steiermark den ordentlichen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) haben
c. ein Anstellungsverhältnis zu einer steirischen Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung mit Hauptsitz in der Steiermark haben.
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus EWR-Staaten und der Schweiz sind österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gleichgestellt. - Frist
- 5. Feber bis 5. Mai 2026
- Ausschreibung
- siehe Preise für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark
- Antragsform
- Die Bewerbung erfolgt auf elektronischem Wege.
- Fördergegenstand
-
- Preise
- Geändert am
- 11.02.2026