WU Forschungsförderung
In der Forschungsförderungs-Datenbank der Wirtschaftsuniversität Wien finden WU-ForscherInnen relevante Informationen zu mehr als 200 Förderungsmöglichkeiten (Projektförderungen, Preise, Stipendien, Auslandsaufenthalte,..).
Informationen sind hauptsächlich in Deutsch verfügbar
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Aktuelle
Abgelaufen
Künftig
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Zuschüsse zu Fremdsprachendienstleistungen (WU)
- Ziel
- English Version: Foreign Language Service Grants
Die Zuschüsse zu Fremdsprachendienstleistungen gelten für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der WU, die selbst Autor*inn*en bzw. Vortragende der im Antrag genannten Publikationen bzw. Vorträge sind, und werden aus Drittmitteln des Vizerektors für Forschung finanziert. Seit 1. Jänner 2020 gelten die aktualisierten Förderbestimmungen für Zuschüsse zu Fremdsprachendienstleistungen. - Betrag
- Die Fremdsprachendienstleistungen können maximal mit folgenden Zuschüssen gefördert werden:
Korrekturlesen: maximal ¿ 7,90 inkl. MWSt. pro 1000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Referenzen).
Präsentationscoaching: maximal ¿ 105 inkl. MWSt. pro Stunde (60 Minuten)
Pro Person/Sammelband und Jahr werden maximal ¿ 3000 an Zuschüssen genehmigt. - Voraussetzungen
- Förderungswürdige Leistungen:
Korrekturlesearbeiten von
¿ Artikeln in für die WU relevanten wissenschaftlichen Zeitschriften (WU Journal Rating, Journalratings der Departments, Scopus, Web of Science)
¿ Beiträgen in relevanten Sammelbänden, inkl. Proceedings-Bänden
¿ Anträgen für internationale Forschungsprojekte, z.B. EU- oder FWF-Projekte
Coaching für die Präsentation von
¿ Fremdsprachigen Papers auf wissenschaftlichen Konferenzen
¿ Fremdsprachigen Gastvorträgen auf Einladung universitärer Einrichtungen
¿ Hearings zu Anträgen für internationale Forschungsprojekte
Nicht gefördert werden:
¿ Korrekturlesearbeiten von Monographien
¿ Korrekturlesearbeiten in der Muttersprache der*des Autor*in
¿ Fremdsprachendienstleistungen, die in Zusammenhang mit Auftragsforschung stehen oder im Rahmen eines Forschungsförderungsprojektes entstehen, wenn solche Kosten in der Förderung geltend gemacht werden können
¿ Übersetzungen
Bei der Auswahl der Dienstleister*innen bzw. Trainer*innen ist auf fachspezifische Kompetenz und angemessenes Preis-Leistungsverhältnis zu achten. - Ansuchen
- Einreichen von Anträgen nur NACH der Inanspruchnahme der Fremdsprachendienstleistung auf elektronischem Weg über das bereitgestellte Online-Formular an das Forschungsservice der WU.
- Entscheid
- Die Entscheidung über Anerkennung und Förderhöhe trifft das Forschungsservice.
- Frist
- Anträge können jederzeit eingereicht werden und werden laufend bearbeitet.
- Information
- Ansprechpartnerin:
Rina Gjana, DW 5105, E-Mail: rina.gjana@wu.ac.at - Antragsform
- Anträge ausschließlich per Online-Formular
- Fördergegenstand
-
- Andere
- WU-interne Förderungen
- Geändert am
- 31.10.2022