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WU Forschungsförderung

In der Forschungsförderungs-Datenbank der Wirtschaftsuniversität Wien finden WU-ForscherInnen relevante Informationen zu mehr als 200 Förderungsmöglichkeiten (Projektförderungen, Preise, Stipendien, Auslandsaufenthalte,..).

Informationen sind hauptsächlich in Deutsch verfügbar

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Zuschuss für Betreuungskosten bei Reisen (WU-intern)

Ziel
English Version: Bonus to cover caretaking costs during business travel

Die WU möchte Forscher/innen mit Betreuungspflichten beziehungsweise Betreuungsbedarf unterstützen. Die für den wissenschaftlichen Erfolg so wichtige internationale Vernetzung soll durch Betreuungspflichten beziehungsweise Betreuungsbedarf so wenig wie möglich eingeschränkt werden. Unter Betreuungspflichten (Betreuungsbedarf) sind nicht nur die Betreuung und Pflege von Kindern, sondern auch Sorgepflichten für pflegebedürftige Ehepartner/innen oder Lebensgefährt/inn/en sowie auch die Pflege von Eltern oder Großeltern zu verstehen.
Rahmen
Richtwert: ca. EUR 1.500,- pro Kalenderjahr und Mitarbeiter/in
Betrag
Finanzielle Unterstützung wird beispielsweise in folgenden Fällen gewährt:
Notwendige Mitnahme von Kindern und zusätzlichen Betreuungspersonen (Reise und Aufenthaltskosten), Kosten für Kinderbetreuung am Zielort, Zusatzkosten für Pflegepersonal, etc. Als Richtwert werden zusätzliche Betreuungskosten mit ca. EUR 1.500,- pro Kalenderjahr und Mitarbeiter/in bezuschusst.
Im Falle einer Zusage:
Wir möchten darauf hinweisen, dass der zuerkannte Zuschuss Abgaben unterliegt, und daher der Auszahlungsbetrag aufgrund Sozialversicherung und Lohnsteuer niedriger ausfällt.
Versicherungsschutz: Bitte beachten Sie, dass Kosten für eventuell abgeschlossene Versicherungen (mitreisende Personen, Pflege) nicht übernommen werden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Zuschuss ist ein aufrechtes Dienstverhältnis zur WU oder eine durch die Betreuungspflichten bedingte Karenzierung.
Ansuchen
Ausschließlich mittels Online-Einreichung
Eine Beantragung ist jederzeit möglich.
Entscheid
Die Förderentscheidung treffen der/die Vizerektor/in für Finanzen gemeinsam mit der/dem Vizerektor/in für Forschung. Das Rektorat ist bemüht, jeden Antrag innerhalb von sechs Wochen zu bearbeiten.
Auszahlung
Für die Rückerstattung der Kosten ist ein Nachweis über das Zustandekommen der Reisetätigkeit erforderlich (beispielsweise die Boardingpässe aller Reisenden laut Antrag). Nähere Informationen erhalten Sie im Falle einer Zusage. Eine Reisekostenabrechnung für die Auszahlung des Zuschusses ist erforderlich.
Frist
Anträge können vor und bis zu drei Monate nach Beendigung der Reisetätigkeit gestellt werden. Eine Beantragung ist jederzeit möglich.
Information
Ansprechpartnerin:
Ruth Heuberger, DW 5108, E-Mail: ruth.heuberger@wu.ac.at
Antragsform
Folgende Informationen sind unter anderem im Zuge der Antragsstellung mittels Online-Formular zu übermitteln:
- Zeitraum der Reise
- Reiseziele
- Begründung der Reisetätigkeit
- Ist die Reise bereits bewilligt?
- Wird die Reise durch eine WU-interne Förderschiene unterstützt (wenn ja, durch welche)?
- Kurze Beschreibung der Betreuungspflichten
- Kurze Beschreibung der zu betreuenden Person/en
Fördergegenstand
  • Auslandsaufenthalte
  • Reisekosten
  • WU-interne Förderungen
Geändert am
04.04.2024

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