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Dr.-Maria-Schaumayer-Habilitationsstipendium

Goal
English Version: Schaumayer Habilitation Grant

Ziel dieses OeNB-Stipendiums ist die Förderung von Wissenschaftlerinnen der WU Wien, die an einer Habilitation an der WU arbeiten. Mit diesem Stipendium soll Wissenschaftlerinnen eine kontinuierliche und möglichst freie Arbeit am Habilitationsprojekt durch Entlastung von den allgemeinen Lehr- und Verwaltungstätigkeiten ermöglicht werden. Habilitationsprojekte, die thematisch mit der Strategie und dem Leitbild der OeNB bzw. dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) übereinstimmen sowie aktuelle gesellschafts- und wirtschaftspolitische Entwicklungen zum Inhalt haben, sind dabei im besonderen Interesse der OeNB gelegen. Beispielthemen: alle Themen der Volkswirtschaft (insb. Makroökonomie), regulatorische Rahmenbedingungen der österreichischen und europäischen Volkswirtschaften, Finanzwissenschaften und Finanzmanagement, Finanzmarkt und Finanzmarktstabilität, Fragestellungen zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, Preisstabilität, Geldpolitik, Zahlungsmittel und Zahlungsverkehr, Finanzbildung, Wissenschaftskommunikation (Schwerpunkt: Wirtschaftswissenschaften), Europäischer Wirtschaftsraum, Chancengleichheit und Diversität, Statistik (Schwerpunkt Wirtschaft und Finanzen)
Zielgruppe sind promovierte, weibliche Mitarbeiterinnen der WU Wien, die eine Venia Docendi in den Fächern der WU Wien anstreben.
Interview mit Dr. Stefan Gschiegl (OeNB) über das Schaumayer-Habilitationsstipendium (März 2022)
Scope
Euro 70.000,00
Amount
Die Förderung beträgt 70.000,- Euro.
Requirements
Auswahlkriterien:
- Innovationsgrad der Fragestellung des Projektes
- Fundierung des Antrags und wissenschaftliche Qualität
- Einschätzung des Stadiums des Projektes bzw. des erwarteten Zeitpunktes der Fertigstellung
Der Erhalt von gleichwertigen Förderungen schließt die gleichzeitige Bezugsmöglichkeit eines Dr.-Maria-Schaumayer-Habilitationsstipendiums aus.
Das Stipendium kann ausschließlich an WU-Mitarbeiterinnen vergeben werden, die entweder in einem aktiven Dienstverhältnis zur WU stehen oder sich zum Zeitpunkt der Einreichung in Karenz nach dem Mutterschutzgesetz 1979 i.d.g.F. befinden.

ACHTUNG: Gleichzeitige Beantragung von Forschungsvertrag Post doc und Schaumayer Habilitationsstipendium möglich, aber bei Genehmigung des Schaumayer Habilitationsstipendiums keine Inanspruchnahme des Forschungsvertrages Post doc möglich!
Application
Einreichung ausschließlich via Online-Einreichung
Folgende Unterlagen sind beizufügen (insgesamt max. 20 Seiten exkl. CV und Publikationsliste):
- Beschreibung des Habilitationsprojekts (insbesondere Zielsetzung der Arbeit, wissenschaftlicher Innovationsgrad, verwendete Methoden sowie bereits geleistete Vorarbeiten)
- Darstellung der departmentspezifischen Anforderungen an ein Habilitationsprojekt
- Ziele für die Arbeit während der Dauer des Stipendiums
- Angabe einer Referenzperson, an die sich die Auswahlkommissionen für Auskünfte über das Habilitationsprojekt wenden können
- CV
- Publikationsliste
Decision
Das Stipendium wird an der WU intern von 01.02. bis 31.05. eines Jahres ausgeschrieben. Stellungnahmen zu den Anträgen werden vom Vorstand der Kurie der Professor/inn/en und den Vertreter/inne/n der Universitätsdozent/inn/en sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb im Senat eingeholt. Von Seiten der OeNB werden ebenfalls Gutachten eingeholt. Die Entscheidung über den Vergabevorschlag erfolgt durch ein Komitee, bestehend aus dem/der Vizerektor/in für Forschung sowie einem/einer Vertreter/in der OeNB auf Grundlage der erstellten Gutachten. Die rechtsverbindliche Bewilligung einzelner Begünstigter erfolgt jeweils im Oktober/November eines Jahres durch das Direktorium der OeNB. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Payout
Die Laufzeit des Stipendiums beträgt 12 Monate und wird nach den Bestimmungen des § 26 UG 2002 durchgeführt. Der Beginn ist ausnahmslos am 01.07. des Folgejahres, in dem das Stipendium zugesprochen wurde. Das Stipendium endet immer mit 30.06. des nächsten Folgejahres. Voraussetzung für den Antritt des Stipendiums ist ein aufrechtes Dienstverhältnis mit der WU während der gesamten Stipendienlaufzeit. Abzurechnende Kostenpositionen werden nur in diesem Zeitraum anerkannt. Etwaige nicht verbrauchte Mittel können nicht auf ein anderes Stipendium übertragen werden. Die Förderung beträgt 70.000,- Euro. Das Stipendium wird an jeweils eine Stipendiatin pro Jahr vergeben (keine Splittungen mehr). Die WU übernimmt vollständig die Grundfinanzierung (inkl. Sonderzahlungen) der Stipendiatin. Folgende Kostenpositionen können im Rahmen des Schaumayer-Habilitationsstipendiums übernommen werden:
• Kosten der Ersatzleistungen für Lehrtätigkeiten oder für administrative Tätigkeiten der Stipendiatin an der Organisationseinheit – die Höhe der Kosten für diese Ersatzleistungen soll der Stipendiatin zwecks optimaler Planbarkeit möglichst früh von der WU bekannt gegeben werden und unmittelbar nach Beginn des Stipendiums bereits auf eine andere Kostenstelle übertragen werden.
• Werkverträge mit natürlichen und juristischen Personen
• Gerätekosten
• Materialkosten
• Kosten für die externe Durchführung von Forschungsarbeiten (Beauftragung Dritter)
• Reisekosten (nur für die Stipendiatin)
Sämtliche Mittel sind sparsam, wirtschaftlich und angemessen zu verwenden. Die WU und die OeNB behalten sich das Recht der nachträglichen Angemessenheitsüberprüfung und gegebenenfalls Rückforderungen von übernommenen Kostenpositionen, die diesem Grundsatz diametral widersprechen, vor.
Deadline
1x jährlich - aktuell: 31.05.2024
Laufzeit des Stipendiums: 01.07.2025 – 30.06.2026
Information
Ansprechpartnerin: Frau Beate Hareter, DW 5106, E-Mail: beate.hareter@wu.ac.at
Nach Ablauf der Stipendiendauer ist von den Stipendiatinnen ein schriftlicher Bericht über die Zielerreichung bzw. den Arbeitsfortschritt oder die fertiggestellte Habilitation im Umfang von mind. 10 Seiten an die WU zu übermitteln. Der Bericht hat im Anhang die während des Stipendiums entstandenen wissenschaftlichen Arbeiten gegebenenfalls in Form von Entwürfen zu enthalten.
Preisträgerinnen 2009: Dr. Tina Ambos, Dr. Barbara Haas
Preisträgerin 2010: Dr. Daniela Hohenwarter-Mayr, LL.M.
Preisträgerin 2011: Dr. Karolina Safarzynska
Preisträgerin 2012: Dr. Vera Hemmelmayr
Preisträgerin 2013: Dr. Nicole Ehlotzky
Preisträgerin 2014: Dr. Kathrin Figl
Preisträgerin 2015: Dr. Karoline Spies
Preisträgerin 2016: Mag. Klara Zwickl, PhD
Preisträgerinnen 2017: Dr. Erika Kovács, Dr. Birgit Löhndorf
Preisträgerin 2018: Irene Monasterolo, PhD
Preisträgerin 2019: Dipl.Ing. Mag. Anita Zednik PhD
2020: keine Vergabe
Preisträgerin 2021: Dr. Nevia Kallay Cicin-Sain LL.M.
Preisträgerin 2022: Alyssa Schneebaum Ph.D.
Preisträgerin 2023: Dr. Jelena Cerar M.Sc.M.A.
Grant object
  • Auslandsaufenthalte
  • Sachkosten
  • WU-interne Förderungen
Last update
10.12.2024

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